Betriebsversammlung: Tagesordnung als Vorlage

Eine Tagesordnung, die den gesetzlichen Ablauf der Betriebsversammlung abbildet – mit Fundstelle zu jeder Angabe.

Teil unserer kostenlosen Vorlagen für Tagesordnungen.

Word herunterladen (.docx)

PDF herunterladen Kostenlos · Keine Anmeldung · Kein Wasserzeichen

1.Angaben zur Besprechung

Datum {{Datum}}
Uhrzeit {{Beginn – Ende}}
Ort {{Ort oder Videolink}}
Moderation {{Moderation}}
Protokollführung {{Protokollführung}}
Teilnehmende {{Teilnehmende – verpflichtend / optional}}

Füllen Sie diesen Block aus, bevor Sie einladen – dann weiß jede:r, wann, wo und wer erwartet wird. Benennen Sie Moderation und Protokollführung getrennt: wer moderiert, kann nicht gleichzeitig sauber mitschreiben.

2.Ziele der Besprechung

  • Den Tätigkeitsbericht des Betriebsrats für {{Zeitraum}} vorstellen (§ 43 Abs. 1 BetrVG)
  • Den Bericht des Arbeitgebers zu Personal- und Sozialwesen sowie zur wirtschaftlichen Lage entgegennehmen (§ 43 Abs. 2 BetrVG)
  • Der Belegschaft Gelegenheit zur Aussprache und zu Anträgen an den Betriebsrat geben (§ 45 BetrVG)

Nennen Sie ein bis drei Ergebnisse, die dieser Termin liefern muss – einen Beschluss, einen Plan, eine gemeinsame Sicht. Lässt sich kein Ziel formulieren, reicht meist eine E-Mail.

3.Tagesordnung

ThemaVerantwortlichZeitArt
Eröffnung durch den Betriebsratsvorsitz, Feststellung der Nichtöffentlichkeit{{Betriebsratsvorsitz}}5 Min.Information
Tätigkeitsbericht des Betriebsrats für {{Zeitraum}}{{Betriebsratsvorsitz}}20 Min.Information
Bericht des Arbeitgebers: Personal- und Sozialwesen, Stand der Gleichstellung, Integration, wirtschaftliche Lage, betrieblicher Umweltschutz{{Geschäftsführung}}20 Min.Information
Aussprache zu beiden BerichtenAlle20 Min.Diskussion
{{Schwerpunktthema der Versammlung}}{{Verantwortlich}}15 Min.Diskussion
Anträge an den Betriebsrat und Stellungnahmen (§ 45 BetrVG)Alle10 Min.Beschluss
Zusammenfassung, Aufgaben und nächster Termin{{Betriebsratsvorsitz}}5 Min.Information

Jeder Punkt bekommt Verantwortliche:n, Zeitbudget und Art: Information, Diskussion oder Beschluss. Setzen Sie den wichtigsten Punkt nach vorn – nicht ans Ende, wo die Zeit schon weg ist.

4.Beschlüsse & Notizen

ThemaBeschluss / KernaussageFolgeschritt
{{Thema}}{{Was wurde beschlossen oder festgehalten}}{{Folgeschritt, falls nötig}}

Halten Sie Beschlüsse direkt im Termin fest, in einem Satz. Ein schriftlicher Beschluss verhindert, dass dieselbe Diskussion in vier Wochen von vorn beginnt. Für Gremien mit formaler Protokollpflicht ist diese Tabelle die Grundlage des Protokolls.

5.Aufgaben & Verantwortliche

AufgabeVerantwortlichFrist
{{Aufgabe, die der Betriebsrat aus der Versammlung mitnimmt}}{{Verantwortlich im Gremium}}{{Frist}}
{{Zusage des Arbeitgebers mit Termin}}{{Verantwortlich}}{{Frist}}

Jede Aufgabe braucht genau eine verantwortliche Person und ein Datum – „wir“ ist keine Verantwortliche:r. Lesen Sie die Liste vor dem Ende laut vor, damit niemand überrascht wird.

6.Themenspeicher

  • {{Wichtiges Thema, das heute nicht dran ist – später aufgreifen}}

Wichtige, aber heute unpassende Themen kommen hierher, statt die Tagesordnung zu sprengen. Vor der nächsten Einladung den Themenspeicher durchgehen – daraus entsteht die nächste Tagesordnung fast von allein.

7.Nächster Termin

Datum & Uhrzeit {{Datum und Uhrzeit}}
Schwerpunkt {{Schwerpunkt des nächsten Termins}}

Legen Sie den nächsten Termin fest, solange alle im Raum sind; hinterher ist die Abstimmung deutlich teurer. Notieren Sie den Schwerpunkt, dann schreibt sich die nächste Tagesordnung fast von selbst.

Ausgefülltes Beispiel für die vierteljährliche Betriebsversammlung eines Metallbaubetriebs mit 180 Beschäftigten und siebenköpfigem Betriebsrat.

1.Angaben zur Besprechung

Datum Donnerstag, 25. Juni 2026
Uhrzeit 13:00 – 14:45 Uhr (während der Arbeitszeit, § 44 Abs. 1 BetrVG)
Ort Montagehalle 2, Stirnseite; Übertragung ins Werk Süd
Moderation Ralf Kuhnert, Betriebsratsvorsitzender
Protokollführung Elif Yildirim, Schriftführerin des Betriebsrats
Teilnehmende Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebs; Geschäftsführung als Gast nach § 43 Abs. 2 BetrVG

2.Ziele der Besprechung

  • Tätigkeitsbericht des Betriebsrats für das erste Halbjahr 2026 vorstellen
  • Jahresbericht der Geschäftsführung zu Personal- und Sozialwesen und wirtschaftlicher Lage entgegennehmen
  • Die Belegschaft zur geplanten Schichtmodelländerung anhören und Anträge aufnehmen

3.Tagesordnung

ThemaVerantwortlichZeitArt
Eröffnung, Feststellung der Nichtöffentlichkeit, AblaufRalf Kuhnert5 Min.Information
Tätigkeitsbericht des Betriebsrats, Januar bis Juni 2026Ralf Kuhnert20 Min.Information
Bericht der Geschäftsführung: Personal- und Sozialwesen, Gleichstellung, Integration, Auftragslage, UmweltschutzDr. Ines Hartwig20 Min.Information
Aussprache zu beiden BerichtenAlle20 Min.Diskussion
Geplante Umstellung auf ein Dreischichtmodell in der PulverbeschichtungRalf Kuhnert / Dr. Ines Hartwig25 Min.Diskussion
Anträge an den BetriebsratAlle10 Min.Beschluss
Zusammenfassung, Aufgaben und nächster TerminRalf Kuhnert5 Min.Information

4.Beschlüsse & Notizen

ThemaBeschluss / KernaussageFolgeschritt
Dreischichtmodell PulverbeschichtungDie Versammlung beauftragt den Betriebsrat, vor jeder Zustimmung eine Befragung der 34 betroffenen Beschäftigten durchzuführenErgebnis wird in der Versammlung im 3. Quartal vorgestellt
Ladesäulen auf dem MitarbeiterparkplatzAntrag aus der Belegschaft angenommen; der Betriebsrat greift das Thema in der nächsten Monatsbesprechung mit der Geschäftsführung aufRückmeldung bis Ende August
Bericht der GeschäftsführungZur Kenntnis genommen; die Belegschaft bittet um eine Aufschlüsselung der Befristungsquote nach AbteilungenNachreichung zur nächsten Versammlung zugesagt

5.Aufgaben & Verantwortliche

AufgabeVerantwortlichFrist
Befragung der 34 Beschäftigten der Pulverbeschichtung vorbereiten und auswertenElif Yildirim (Betriebsrat)31.08.2026
Thema Ladeinfrastruktur in die Monatsbesprechung mit der Geschäftsführung einbringenRalf Kuhnert15.07.2026
Befristungsquote nach Abteilungen aufbereitenDr. Ines Hartwig (Geschäftsführung)zur Versammlung im 3. Quartal
Protokoll der Versammlung aushängen und im Intranet einstellenElif Yildirim02.07.2026

6.Themenspeicher

  • Zuschuss zum Deutschlandticket – vom Betriebsrat zu prüfen, ob Regelungsbedarf besteht
  • Zustand der Umkleiden im Werk Süd – Begehung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit

7.Nächster Termin

Datum & Uhrzeit 3. Quartal 2026, Termin wird ausgehängt
Schwerpunkt Ergebnis der Schichtbefragung und Bericht zur Gefährdungsbeurteilung

Der gesetzliche Ablauf der Betriebsversammlung

Die Betriebsversammlung ist die Versammlung aller Arbeitnehmer eines Betriebs, die der Betriebsrat nach § 43 Abs. 1 BetrVG einmal je Kalendervierteljahr einberuft und in der er seinen Tätigkeitsbericht erstattet. Sie wird nach § 42 Abs. 1 BetrVG vom Betriebsratsvorsitzenden geleitet und ist nicht öffentlich.

Zwei Berichte prägen den Ablauf: der Tätigkeitsbericht des Betriebsrats in jeder regelmäßigen Versammlung (§ 43 Abs. 1 BetrVG) und der Bericht des Arbeitgebers über Personal- und Sozialwesen, wirtschaftliche Lage und betrieblichen Umweltschutz mindestens einmal im Kalenderjahr (§ 43 Abs. 2 BetrVG). Die Tagesordnung oben stellt beide Berichte an ihren gesetzlichen Platz und lässt danach Zeit für Aussprache und Anträge nach § 45 BetrVG.

  • § 42 BetrVG – Zusammensetzung, Leitung durch den Betriebsratsvorsitzenden, Nichtöffentlichkeit, Teilversammlungen.
  • § 43 BetrVG – vierteljährliche Versammlung mit Tätigkeitsbericht; jährlicher Bericht des Arbeitgebers; Einberufung auf Wunsch.
  • § 44 BetrVG – Lage in der Arbeitszeit, Vergütung der Teilnahmezeit, Fahrtkosten.
  • § 45 BetrVG – zulässige Themen, Anträge an den Betriebsrat.

Quellen

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus dem Betriebsverfassungsgesetz in der auf gesetze-im-internet.de veröffentlichten Fassung, abgerufen am 6. September 2026: §§ 42, 43, 44 und 45 BetrVG. Der Wortlaut jeder Vorschrift steht hinter den folgenden Links. Diese Vorlage ist eine allgemeine Arbeitshilfe und keine Rechtsberatung; bei Streitfragen zu Einberufung, Lage oder Vergütung der Versammlung ziehen Sie Ihre Gewerkschaft oder eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu.

So funktioniert es

  1. Die Tagesordnung mit dem gesetzlich vorgesehenen Ablauf auf dieser Seite lesen.
  2. Als Word-Datei oder PDF herunterladen und um Ihre betrieblichen Themen ergänzen.
  3. Die Einladung mit der Tagesordnung aushängen und dem Arbeitgeber zuleiten – § 43 Abs. 2 Satz 1 BetrVG.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft muss eine Betriebsversammlung stattfinden?

Nach § 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Betriebsrat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Darüber hinaus ist er nach § 43 Abs. 3 BetrVG berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine weitere Betriebsversammlung einzuberufen.

Worüber muss der Arbeitgeber berichten?

Nach § 43 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber oder sein Vertreter mindestens einmal in jedem Kalenderjahr in einer Betriebsversammlung über das Personal- und Sozialwesen zu berichten, einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer, sowie über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs und den betrieblichen Umweltschutz – soweit dadurch keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden.

Findet die Betriebsversammlung während der Arbeitszeit statt und wird sie bezahlt?

Die regelmäßigen Versammlungen nach § 43 Abs. 1 BetrVG finden nach § 44 Abs. 1 BetrVG während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs zwingend eine andere Regelung erfordert; die Teilnahmezeit einschließlich zusätzlicher Wegezeiten ist wie Arbeitszeit zu vergüten. Sonstige Betriebsversammlungen finden nach § 44 Abs. 2 BetrVG außerhalb der Arbeitszeit statt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Wer leitet die Versammlung, und wer darf teilnehmen?

Die Betriebsversammlung besteht nach § 42 Abs. 1 BetrVG aus den Arbeitnehmern des Betriebs, wird vom Vorsitzenden des Betriebsrats geleitet und ist nicht öffentlich. Können die Arbeitnehmer wegen der Eigenart des Betriebs nicht gleichzeitig zusammenkommen, sind Teilversammlungen durchzuführen.

Welche Themen sind zulässig?

Nach § 45 BetrVG können Angelegenheiten behandelt werden, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen – einschließlich Angelegenheiten tarifpolitischer, sozialpolitischer, umweltpolitischer und wirtschaftlicher Art sowie Fragen der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und der Integration ausländischer Arbeitnehmer. Die Versammlung kann dem Betriebsrat Anträge unterbreiten und zu seinen Beschlüssen Stellung nehmen.