Mitarbeiterhandbuch SHK: Vorlage für Heizung, Lüftung und Klima
Ein Handbuch für den Kundendienst, das Rufbereitschaft, Führerscheinkontrolle und die Kältemittel-Sachkunde nach der neuen ChemKlimaschutzV regelt.
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1.Willkommen und Geltung
- {{Zwei Sätze: was der Betrieb macht – Heizung, Sanitär, Lüftung, Klima, Wärmepumpen – und wer Sie in den ersten Wochen begleitet.}}
- Rangfolge: Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, dieses Handbuch. Die günstigere höherrangige Regelung gilt.
- Anzuwendender Tarifvertrag: {{Tarifvertrag oder „kein Tarifvertrag anzuwenden“}}. Betriebsvereinbarungen: {{Aufzählung}}.
Nennen Sie die Person, mit der neue Kolleginnen und Kollegen die ersten Einsätze fahren. Im Kundendienst lernt man den Betrieb im Fahrzeug kennen, nicht im Büro.
2.Beim Kunden
- Auftreten: {{Dienstkleidung, Ausweis, Begrüßung, Terminbestätigung}}.
- Schutz von Wohnung und Betrieb: {{Schuhüberzieher, Abdeckung, Reinigung nach der Arbeit}}.
- Fotos und Daten: Fotos von Räumen und Anlagen nur mit Zustimmung der Kundschaft und nur für den Auftrag; Namen, Adressen und Zugangscodes bleiben im Auftrag und werden nicht weitergegeben.
- Schlüssel und Zugänge: {{Übergabe, Aufbewahrung, Dokumentation}}.
- Reklamationen und Zusatzwünsche: {{wer nimmt sie an, was dürfen Sie vor Ort zusagen}}.
Schreiben Sie hinein, was vor Ort zugesagt werden darf – ein zusätzlicher Termin, ein Kulanzbetrag. Ohne diese Grenze ruft jede Monteurin aus dem Keller im Büro an.
3.Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit
- Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten; auf bis zu zehn Stunden kann sie nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).
- Ruhepausen: mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs bis zu neun Stunden, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden; nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Pause (§ 4 ArbZG).
- Nach Ende der täglichen Arbeitszeit folgt eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden (§ 5 Abs. 1 ArbZG).
- Arbeitsbeginn und Fahrzeiten zum ersten Kunden: {{Regelung nach Arbeits- oder Tarifvertrag}}. Zeiterfassung: {{Tablet, App, Stundenzettel}}.
Regeln Sie, ob die Fahrt vom Wohnort zum ersten Kunden Arbeitszeit ist. Das ist im Kundendienst die häufigste Streitfrage – und eine, die der Vertrag beantworten muss.
4.Rufbereitschaft und Notdienst
- Rufbereitschaft: {{Zeiträume, Rhythmus, wie der Plan bekannt gegeben wird}}. Vergütung der Bereitschaft: {{nach Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag}}.
- Ein Einsatz ist Arbeitszeit: die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Einsätze erfassen Sie mit Beginn, Ende und Fahrzeit.
- Nach einem Einsatz ist die Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuhalten (§ 5 Abs. 1 ArbZG); der nächste Dienst beginnt entsprechend später. Abweichungen sind nur auf tarifvertraglicher Grundlage nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG möglich: {{tarifliche Regelung gilt / gilt nicht}}.
- Erreichbarkeit: {{Reaktionszeit, Telefon, Fahrzeug über Nacht}}. Was im Notdienst repariert wird und was nur gesichert: {{Regel}}.
Legen Sie fest, wer nach einem nächtlichen Einsatz die Termine des nächsten Morgens verschiebt. Sonst fährt die Monteurin nach drei Stunden Schlaf zum ersten Kunden.
5.Firmenfahrzeug und Fahrerlaubnis
- Das Firmenfahrzeug führen nur Beschäftigte mit gültiger Fahrerlaubnis der erforderlichen Klasse; der Führerschein wird {{Rhythmus}} vorgelegt.
- Strafbar macht sich auch der Halter, der anordnet oder zulässt, dass jemand ohne die erforderliche Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots fährt (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG). Ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis melden Sie deshalb sofort.
- Private Nutzung: {{erlaubt / nicht erlaubt / in diesem Umfang}}. Tanken, Wartung, Schäden: {{Verfahren}}.
- Ladung und Kältemittelflaschen: {{wie gesichert und transportiert wird}}.
Dokumentieren Sie jede Führerscheinkontrolle mit Datum und Unterschrift. Eine Kontrolle, die niemand belegen kann, schützt im Ernstfall nicht.
6.Kältemittel und Sachkunde
- Tätigkeiten nach Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/573 führen nur Beschäftigte mit einer die Tätigkeit abdeckenden Sachkundebescheinigung, der erforderlichen technischen Ausstattung und Zuverlässigkeit aus (§ 5 Abs. 1 ChemKlimaschutzV).
- Für Bescheinigungen nach der bis zum Ablauf des 16. April 2026 geltenden Fassung gelten die Übergangsregeln des § 17 Abs. 2 ChemKlimaschutzV – ein Teil von ihnen gilt nur bis zum Ablauf des 12. März 2029 fort. Wer an einem Auffrischungskurs teilgenommen hat, kann die Umstellung auf eine Bescheinigung nach neuem Recht beantragen (§ 7 Abs. 1 ChemKlimaschutzV). Auffrischungskurse und Umstellung je Person: {{Termine}}.
- Unternehmenszertifikat: {{liegt vor seit … / nicht erforderlich}}. Als Inhaber sorgt der Betrieb dafür, dass die sachkundigen Beschäftigten mindestens alle sieben Jahre an einem Auffrischungskurs teilnehmen (§ 10 Abs. 5 ChemKlimaschutzV).
- Kopien der Bescheinigungen: {{Personalakte, Fahrzeug}}. Dokumentation der Arbeiten an Anlagen: {{Formular, System}}.
Führen Sie eine Liste mit Ausstellungsdatum jeder Bescheinigung. Ab dem 13. März 2029 hängt am Datum, ob die Person die Tätigkeit noch ausführen darf.
7.Gefahrstoffe, Arbeitsschutz und Schutzausrüstung
- Der Betrieb ermittelt durch eine Gefährdungsbeurteilung, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (§ 5 Abs. 1 ArbSchG), und unterweist Sie während der Arbeitszeit, bei Einstellung, bei neuen Aufgaben und neuen Arbeitsmitteln vor Aufnahme der Tätigkeit (§ 12 Abs. 1 ArbSchG).
- Für Gefahrstoffe – Löt- und Reinigungsmittel, Frostschutz, Kältemittel – erhalten Sie eine schriftliche Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache, Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern und eine mündliche Unterweisung (§ 14 GefStoffV).
- Schutzausrüstung stellt der Betrieb passend und für die Gefährdung geeignet (§ 2 PSA-BV); Sie verwenden sie bestimmungsgemäß (§ 15 Abs. 2 ArbSchG). Ausstattung: {{Schutzbrille, Kälteschutzhandschuhe, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe}}.
- Arbeiten an elektrischen Anlagen nur im Rahmen Ihrer Qualifikation und Beauftragung: {{Regelung}}.
Legen Sie die Betriebsanweisungen ins Fahrzeug, nicht nur ins Büro. Wer beim Kunden mit Kältemittel arbeitet, braucht sie dort.
8.Werkzeug, Messgeräte und Material
- Persönlicher Werkzeugsatz: {{Ausgabe, Inventarliste, Ersatz}}. Mess- und Prüfgeräte: {{Prüffristen, Kalibrierung, wer verantwortlich ist}}.
- Material aus dem Fahrzeuglager wird am selben Tag auf den Auftrag gebucht: {{System}}.
- Altgeräte, Altöl, zurückgewonnenes Kältemittel: {{Rückführung, Entsorgungsnachweis}}.
Nennen Sie die Prüffristen der Messgeräte. Ein Druckprüfprotokoll mit einem Messgerät ohne gültige Prüfung ist beim nächsten Streitfall wertlos.
9.Unfälle und Alleinarbeit
- Unfälle melden Sie sofort {{Ansprechperson}}; der Betrieb zeigt sie dem Unfallversicherungsträger an, wenn jemand mehr als drei Tage arbeitsunfähig wird – binnen drei Tagen nach Kenntnis (§ 193 SGB VII).
- Wer allein beim Kunden oder in Technikräumen arbeitet: {{Meldung bei Beginn und Ende, Notfallkontakt}}.
- Verbandkasten im Fahrzeug, Ersthelfende: {{Namen}}.
Alleinarbeit in Heizungskellern und Dachzentralen ist im Kundendienst Alltag. Schreiben Sie hinein, wie auffällt, wenn sich jemand nicht zurückmeldet.
10.Krankheit, Urlaub und Entgelt
- Arbeitsunfähigkeit melden Sie vor Arbeitsbeginn telefonisch bei {{Disposition}}, damit Kundentermine umgeplant werden können.
- Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zahlt der Arbeitgeber das Entgelt bis zur Dauer von sechs Wochen fort (§ 3 Abs. 1 EFZG).
- Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage (§ 3 BUrlG); Anspruch und Urlaubssperren in der Heizperiode: {{Regelung}}.
- Zuschläge für Notdienst und Überstunden: {{Regelung nach Arbeits- oder Tarifvertrag}}.
Kündigen Sie Urlaubssperren für den Beginn der Heizperiode früh an. Im SHK-Betrieb sind Oktober und November die Monate, in denen niemand fehlen darf.
11.Beendigung und Rückgabe
- Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB: vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats; bei Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sie sich nach § 622 Abs. 2 BGB mit der Betriebszugehörigkeit.
- Zurückzugeben: {{Fahrzeug, Tankkarte, Werkzeugsatz, Messgeräte, Tablet, Schlüssel von Kundenanlagen}}.
- Offene Aufträge und Kundenschlüssel übergeben Sie an {{Disposition}}.
Kundenschlüssel gehören auf die Rückgabeliste. Ein fehlender Schlüssel zu einer fremden Heizungsanlage ist das teuerste Stück, das ein Monteur mitnehmen kann.
12.Empfangsbestätigung
Ich bestätige, dass ich das Mitarbeiterhandbuch der {{Firmenname}} erhalten und gelesen habe. Mir ist bekannt, dass es die derzeit geltenden betrieblichen Regelungen zusammenfasst und dass Ansprüche aus Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag davon unberührt bleiben. Änderungen dieser Regelungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen und mitbestimmungsrechtlichen Vorgaben.
| Stand des Handbuchs | {{Monat Jahr}} |
|---|---|
| Sachkundebescheinigung vorgelegt am | {{Datum / entfällt}} |
| Ausgehändigt am | {{Datum}} |
Nehmen Sie das Datum der vorgelegten Sachkundebescheinigung auf die Empfangsseite. So steht es dort, wo die Fristen bis 2029 überwacht werden.
Ausgefülltes Beispiel für einen Kundendienstbetrieb für Heizung, Wärmepumpen und Klimaanlagen mit Betriebsrat, 14 Servicefahrzeugen und Notdienst im Winter.
1.Willkommen und Geltung
- Willkommen bei Haustechnik Behrendt. Wir warten und reparieren Heizungen, Wärmepumpen und Klimaanlagen für rund 3.000 Kundinnen und Kunden; Ihre ersten zwei Wochen fahren Sie mit Herrn Ostrowski im Servicewagen.
- Rangfolge: Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, dieses Handbuch. Die günstigere höherrangige Regelung gilt.
- Anzuwendender Tarifvertrag: keiner. Es gelten die Arbeitsverträge und die Betriebsvereinbarung Rufbereitschaft vom 3. März 2025.
2.Beim Kunden
- Sie tragen Dienstkleidung mit Namensschild und kündigen sich 30 Minuten vor Ankunft telefonisch an.
- In Wohnungen ziehen Sie Schuhüberzieher an und decken den Arbeitsbereich ab; vor dem Gehen wird gereinigt.
- Fotos von Anlagen nur mit Zustimmung und nur für den Serviceauftrag im Tablet; Kundendaten und Zugangscodes werden nicht weitergegeben.
- Kundenschlüssel werden im Tablet quittiert und im Tresor im Büro verwahrt, nie über Nacht im Fahrzeug.
- Zusatzarbeiten bis 150 Euro dürfen Sie vor Ort vereinbaren; darüber hinaus erstellt das Büro ein Angebot.
3.Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit
- Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten; auf bis zu zehn Stunden kann sie nur verlängert werden, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).
- Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs bis zu neun Stunden, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden; die Disposition plant die Mittagspause zwischen zwei Aufträgen ein (§ 4 ArbZG).
- Nach Ende der täglichen Arbeitszeit folgt eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden (§ 5 Abs. 1 ArbZG).
- Die Arbeitszeit beginnt mit der Abfahrt zum ersten Kunden und wird im Tablet erfasst; so steht es in Ihrem Arbeitsvertrag.
4.Rufbereitschaft und Notdienst
- Rufbereitschaft im Wechsel von Oktober bis April, eine Woche je Person; der Plan hängt zwei Monate im Voraus aus. Die Pauschale regelt die Betriebsvereinbarung vom 3. März 2025.
- Jeder Einsatz ist Arbeitszeit (§ 2 Abs. 1 ArbZG) und wird mit Beginn, Ende und Fahrzeit im Tablet erfasst.
- Nach einem nächtlichen Einsatz beginnt der nächste Dienst frühestens elf Stunden nach dessen Ende (§ 5 Abs. 1 ArbZG); die Disposition verschiebt die Termine. Eine tarifliche Regelung nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG, die Abweichungen zuließe, gilt für uns nicht.
- Reaktionszeit 60 Minuten; im Notdienst wird gesichert und provisorisch instand gesetzt, die Reparatur folgt am Werktag.
5.Firmenfahrzeug und Fahrerlaubnis
- Die Servicewagen fahren nur Beschäftigte mit gültiger Fahrerlaubnis der Klasse B; der Führerschein wird im Januar und im Juli im Büro vorgelegt und die Kontrolle mit Unterschrift dokumentiert.
- Weil sich auch der Halter strafbar macht, wenn er jemanden ohne erforderliche Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots fahren lässt (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG), melden Sie ein Fahrverbot sofort dem Büro.
- Private Nutzung ist nicht erlaubt; in der Rufbereitschaftswoche steht das Fahrzeug über Nacht bei Ihnen.
- Kältemittelflaschen werden stehend in der Halterung transportiert; das Fahrzeug wird nicht in der Sonne mit Flaschen abgestellt.
6.Kältemittel und Sachkunde
- Arbeiten nach Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/573 an Klimaanlagen und Wärmepumpen führen nur die sechs Beschäftigten mit Sachkundebescheinigung aus (§ 5 Abs. 1 ChemKlimaschutzV).
- Alle sechs Bescheinigungen fallen unter § 17 Abs. 2 Nr. 1 ChemKlimaschutzV und gelten bis zum Ablauf des 12. März 2029 fort. Die Auffrischungskurse sind für Herbst 2027 und Herbst 2028 gebucht; danach beantragen wir für alle die Umstellung nach § 7 Abs. 1 ChemKlimaschutzV.
- Das Unternehmenszertifikat liegt im Büro; der Betrieb sorgt dafür, dass die sachkundigen Beschäftigten mindestens alle sieben Jahre an einem Auffrischungskurs teilnehmen (§ 10 Abs. 5 ChemKlimaschutzV).
- Kopien der Bescheinigungen liegen in der Personalakte; jede Arbeit an einer Anlage wird im Tablet mit Füllmenge und Kältemittel dokumentiert.
7.Gefahrstoffe, Arbeitsschutz und Schutzausrüstung
- Die Gefährdungsbeurteilung liegt im Büro (§ 5 Abs. 1 ArbSchG); Unterweisung bei Einstellung, bei neuen Anlagentypen vor dem ersten Einsatz und jährlich im September (§ 12 Abs. 1 ArbSchG).
- Betriebsanweisungen für Lötmittel, Reiniger, Frostschutz und Kältemittel liegen in jedem Servicewagen; die Sicherheitsdatenblätter sind im Tablet abrufbar (§ 14 GefStoffV).
- Der Betrieb stellt Schutzbrille, Kälteschutzhandschuhe, Gehörschutz und Sicherheitsschuhe in Ihrer Größe (§ 2 PSA-BV); Sie tragen sie bestimmungsgemäß (§ 15 Abs. 2 ArbSchG).
- Elektrische Anschlussarbeiten führen nur die beiden Elektrofachkräfte des Betriebs aus.
8.Werkzeug, Messgeräte und Material
- Jeder Servicewagen hat einen Werkzeugsatz nach Inventarliste; Ersatz gibt es im Lager gegen Rückgabe des defekten Teils.
- Abgasmessgeräte, Manometer und Lecksuchgeräte werden nach dem Prüfplan im Büro geprüft; Geräte mit abgelaufener Prüfung werden nicht verwendet.
- Material wird am selben Tag im Tablet auf den Auftrag gebucht; zurückgewonnenes Kältemittel geht in den gekennzeichneten Rückgabeflaschen ins Lager.
9.Unfälle und Alleinarbeit
- Unfälle melden Sie sofort dem Büro; bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit zeigt das Büro sie binnen drei Tagen nach Kenntnis an (§ 193 SGB VII).
- Wer allein in Technikräumen arbeitet, meldet Beginn und Ende im Tablet; bleibt die Endmeldung 30 Minuten nach Plan aus, ruft die Disposition an.
- Verbandkasten und Augenspülflasche liegen in jedem Servicewagen.
10.Krankheit, Urlaub und Entgelt
- Arbeitsunfähigkeit melden Sie bis 7:00 Uhr telefonisch bei der Disposition.
- Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit wird das Entgelt bis zur Dauer von sechs Wochen fortgezahlt (§ 3 Abs. 1 EFZG).
- Gesetzlicher Mindesturlaub 24 Werktage (§ 3 BUrlG); vertraglich 28 Arbeitstage. Vom 1. Oktober bis 15. November gilt eine Urlaubssperre.
- Überstunden gehen auf das Zeitkonto; Notdiensteinsätze werden nach der Betriebsvereinbarung vergütet.
11.Beendigung und Rückgabe
- Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB: vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats; bei Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sie sich nach § 622 Abs. 2 BGB mit der Betriebszugehörigkeit.
- Zurückzugeben: Servicewagen, Tankkarte, Werkzeugsatz, Messgeräte, Tablet und alle quittierten Kundenschlüssel.
- Offene Aufträge übergeben Sie am letzten Tag an die Disposition.
12.Empfangsbestätigung
Ich bestätige, dass ich das Mitarbeiterhandbuch der Haustechnik Behrendt GmbH erhalten und gelesen habe. Mir ist bekannt, dass es die derzeit geltenden betrieblichen Regelungen zusammenfasst und dass Ansprüche aus Gesetz, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag davon unberührt bleiben.
| Stand des Handbuchs | Oktober 2026 |
|---|---|
| Sachkundebescheinigung vorgelegt am | 1. Oktober 2026 |
| Ausgehändigt am | 1. Oktober 2026 |
Was ein SHK-Handbuch anders macht
Ein Mitarbeiterhandbuch für einen SHK- oder Kälte-Klima-Betrieb unterscheidet sich vom allgemeinen Handbuch in fünf Punkten: der Arbeit in fremden Wohnungen und Betrieben, der Rufbereitschaft im Notdienst, den Firmenfahrzeugen, der Sachkunde für Arbeiten an Anlagen mit fluorierten Kältemitteln und dem Umgang mit Gefahrstoffen.
Die Vorlage oben regelt diese Punkte zuerst und nennt zu jeder gesetzlichen Angabe die Fundstelle. Vergütung der Bereitschaft, Zuschläge und Werkzeuggeld bleiben Platzhalter, weil sie im Arbeits- oder Tarifvertrag stehen. Das ausgefüllte Beispiel stammt aus einem Betrieb mit 38 Beschäftigten, der Heizungen, Wärmepumpen und Klimaanlagen wartet.
Kältemittel: Sachkunde und die Fristen bis 2029
Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt seit 2026 in einer neuen Fassung, die auch der Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 dient; die frühere Fassung galt bis zum Ablauf des 16. April 2026 (§ 17 ChemKlimaschutzV). Für die Personalplanung zählen diese Regeln.
- § 5 Abs. 1 ChemKlimaschutzV – Tätigkeiten nach Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/573 nur mit Sachkundebescheinigung, erforderlicher technischer Ausstattung und Zuverlässigkeit.
- § 17 Abs. 2 ChemKlimaschutzV – Sachkundebescheinigungen und Zertifikate nach dem früheren § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gelten bis zum Ablauf des 12. März 2029 fort; für Bescheinigungen, die nach den Mindestanforderungen der neuen EU-Durchführungsverordnungen ausgestellt wurden, gilt diese Frist nach Nr. 2 nicht.
- § 7 ChemKlimaschutzV – wer eine ältere Bescheinigung hat und an einem Auffrischungskurs teilgenommen hat, erhält auf Antrag eine Sachkundebescheinigung nach neuem Recht; auf ihr steht, bis wann der nächste Auffrischungskurs besucht sein muss.
- § 17 Abs. 3 ChemKlimaschutzV – die Pflicht zum Auffrischungskurs bei Bescheinigungen, die älter als sieben Jahre sind, gilt ab dem 13. März 2029.
- § 10 Abs. 5 ChemKlimaschutzV – wer ein Unternehmenszertifikat hat, sorgt dafür, dass die sachkundigen Beschäftigten mindestens alle sieben Jahre an einem Auffrischungskurs teilnehmen.
Quellen
Chemikalien-Klimaschutzverordnung §§ 5, 7, 10 und 17; Arbeitszeitgesetz §§ 2, 3, 4, 5 und 7; Straßenverkehrsgesetz § 21; Gefahrstoffverordnung § 14; Arbeitsschutzgesetz §§ 5, 12 und 15; PSA-Benutzungsverordnung § 2; SGB VII § 193; Entgeltfortzahlungsgesetz § 3; Bundesurlaubsgesetz § 3; BGB § 622 – jeweils in der auf gesetze-im-internet.de veröffentlichten Fassung, abgerufen am 26. September 2026; der Wortlaut steht hinter den folgenden Links. Keine Rechtsberatung; welche Tätigkeiten Artikel 10 der Verordnung (EU) 2024/573 im Einzelnen erfasst, klären Sie mit Ihrer Innung oder der zuständigen Behörde.
So funktioniert es
- Das Handbuch für SHK- und Kälte-Klima-Betriebe auf dieser Seite lesen – mit ausgefülltem Beispiel aus einem Kundendienstbetrieb.
- Als Word-Datei oder PDF herunterladen und Rufbereitschaft, Fahrzeugregeln und Ansprechpersonen eintragen.
- Kopien der Sachkundebescheinigungen zur Personalakte nehmen und die Auffrischungskurse bis März 2029 terminieren.
- Vor der Ausgabe arbeitsrechtlich prüfen lassen und mit einem vorhandenen Betriebsrat abstimmen.
Häufig gestellte Fragen
Wer darf an Anlagen mit fluorierten Kältemitteln arbeiten?
Die in Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/573 aufgeführten Tätigkeiten dürfen nach § 5 Abs. 1 ChemKlimaschutzV nur natürliche Personen durchführen, die eine die Tätigkeit abdeckende Sachkundebescheinigung vorweisen können, über die erforderliche technische Ausstattung verfügen und zuverlässig sind. Ab dem 13. März 2029 kommt hinzu: Liegt die Ausstellung der Sachkundebescheinigung länger als sieben Jahre zurück, muss die Person an einem Auffrischungskurs teilgenommen haben, der nicht länger als sieben Jahre zurückliegt (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 17 Abs. 3). Für Bescheinigungen nach der bis zum Ablauf des 16. April 2026 geltenden Fassung regelt § 17 Abs. 2 den Übergang: Sachkundebescheinigungen und Zertifikate nach dem früheren § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gelten bis zum Ablauf des 12. März 2029 fort; Bescheinigungen, die nach einer Prüfung oder einem Trainingsprogramm nach den Mindestanforderungen der neuen EU-Durchführungsverordnungen – etwa (EU) 2024/2215 – ausgestellt wurden, ohne diese Frist. Wer eine ältere Bescheinigung hat und an einem Auffrischungskurs teilgenommen hat, erhält auf Antrag eine Sachkundebescheinigung nach neuem Recht (§ 7 Abs. 1); auf ihr steht das Datum, bis zu dem der nächste Auffrischungskurs besucht sein muss (§ 7 Abs. 2).
Braucht auch der Betrieb eine Zertifizierung?
Eine juristische Person oder Personenvereinigung, die Tätigkeiten nach Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/573 durchführt, bedarf dafür eines Unternehmenszertifikats (§ 10 Abs. 1 ChemKlimaschutzV); Einzelunternehmen, die Personen für Tätigkeiten nach § 5 Abs. 1 beschäftigen, können eines beantragen. Wer ein Unternehmenszertifikat innehat, stellt sicher, dass die beschäftigten sachkundigen Personen mindestens alle sieben Jahre an einem Auffrischungskurs teilnehmen (§ 10 Abs. 5 ChemKlimaschutzV). Unternehmenszertifikate und Bescheinigungen nach dem früheren § 6 Abs. 1 Satz 1 gelten nach § 17 Abs. 5 Nr. 1 bis zum Ablauf des 12. März 2029 fort.
Zählt ein Einsatz aus der Rufbereitschaft als Arbeitszeit?
Wie die Bereitschaft selbst vergütet und organisiert wird, regeln Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Der Einsatz aus der Rufbereitschaft ist Arbeit: Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuhalten (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Die Möglichkeit, Kürzungen der Ruhezeit durch Einsätze während der Rufbereitschaft später auszugleichen, sieht § 5 Abs. 3 ArbZG nur für Krankenhäuser und Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung vor; anderen Betrieben eröffnet sie § 7 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG nur auf tarifvertraglicher Grundlage – in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung – und nur, wenn der Gesundheitsschutz durch einen entsprechenden Zeitausgleich gewährleistet wird.
Was gilt, wenn der Führerschein weg ist?
Dann darf niemand mehr das Firmenfahrzeug führen. Strafbar macht sich, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ein Fahrverbot besteht – und ebenso der Halter, der anordnet oder zulässt, dass so jemand das Fahrzeug führt (§ 21 Abs. 1 StVG). Eine regelmäßige Führerscheinkontrolle und die Pflicht, ein Fahrverbot sofort zu melden, gehören deshalb ins Handbuch.
Was gehört zum Verhalten in Kundenwohnungen?
Klare Regeln, die jede Monteurin und jeder Monteur ohne Rückfrage anwenden kann: Ausweis oder Dienstkleidung, Schutz von Böden und Möbeln, keine Fotos von Räumen ohne Zustimmung, Umgang mit Schlüsseln und Zugangscodes, was bei Abwesenheit der Kundschaft gilt und wer Reklamationen annimmt. Diese Punkte stehen in keinem Gesetz – gerade deshalb gehören sie schriftlich in das Handbuch eines Kundendienstbetriebs.